Die öffentliche Online-Petition gegen das "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" hat nach vier Tagen die Zahl von 50.000 Mitzeichnern erreicht. Je mehr Unterstützer eine öffentliche Petition erhält, desto größeres Gewicht soll ihr dadurch im folgenden Verfahren verschafft werden können. Ab 50.000 Unterstützern in den ersten drei Wochen nach Veröffentlichung wird ein oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Als Petent wird der Urheber einer Petition bezeichnet.
Ziel der Petition, die auf dem Webportal des Bundestags bundestag.de veröffentlicht wurde und noch bis zum 16. Juni für Mitzeichner offen ist, ist es, die Einführung von Internetsperren zu verhindern. Ein unter Federführung von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) entstandener Gesetzentwurf liegt vor, der den Zugriff auf Internetangebote mit kinderpornografischen Inhalten verhindern soll. Das geplante Verfahren sieht vor, dass die größten deutschen Internetanbieter solche Angebote sperren auf der Basis einer Liste mit verbotenen Webseiten, die vom Bundeskriminalamt zusammengestellt wird.
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